Die neue Rechtsprechung des BGH zum Vergabeverfahrensrisiko
Normen
§ 2 Nr. 5 VOB/B
§ 313 BGB
§ 311 Abs. 2 BGB
§ 280 BGB
Zeitschrift
Heft
8
Jahr
2010
Seite(n)
471-476
Titeldaten
- Leinemann, Ralf
- NJW - Neue Juristische Wochenschrift
-
Heft 8/2010
S.471-476
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 2 Nr. 5 VOB/B, § 313 BGB, § 311 Abs. 2 BGB, § 280 BGB
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Im Jahre 2009 traf der BGH insgesamt vier Entscheidungen (Grundsatzentscheidung v. 11.05.2009; drei Entscheidungen v. 10.09.2009) zum sog. Vergabeverfahrensrisiko, d. h. zur Frage, ob das Risiko einer Kostensteigerung während des Zeitraums einer Zuschlagsverzögerung vom Auftraggeber oder Bieter getragen werden müsse. Nach einer kurzen Problemdarstellung und -diskussion geht der Autor auf die angesprochenen Urteile ein und erörtert diese problembezogen. Laut BGH liege das Vergabeverfahrensrisiko beim Auftraggeber, soweit auch eine Verschiebung der Ausführungsfristen durch die Zuschlagsverzögerung eingetreten ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja