The Starting Point of Limitation Periods for Remedies in Public Procurement Procedures

Autor
Otto, Sven-Joachim
Gerichtsentscheidung
EuGH, C-161/13
Heft
3
Jahr
2014
Seite(n)
209-214
Titeldaten
  • Otto, Sven-Joachim
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2014
    S.209-214
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, C-161/13

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Verfasser untersucht das Spannungsfeld zwischen der Rechtssicherheit einer Vergabe und der Wirksamkeit des Rechtsschutzes anhand des Zeitpunktes, bei dem Rechtsmittelfristen zu laufen beginnen und stützt sich in seiner Untersuchung auf Entscheidungen des EuGH.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Real Options in Public-Private Partnerships

Autor
Podhraški, Dejan
Heft
3
Jahr
2014
Seite(n)
164-173
Titeldaten
  • Podhraški, Dejan
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2014
    S.164-173
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Artikel befasst sich mit der Anwendung der Realoptionsanalyse auf Public Private Partnership Projekte. Einleitend wird zunächst die Bedeutung von PPP-Projekten insbesondere bei Infrastrukturmaßnahmen erläutert. Anschließend zeigt der Autor die realen Handlungsalternativen der an einem PPP-Projekt Beteiligten auf und erläutert, wie sich diese finanziell bewerten lassen. Sodann werden verschiedene Anreizsysteme vorgestellt, wie der öffentliche Partner die Risiken des PPP Projektes so verteilen kann, dass die Risiken für den privaten Partner kalkulierbar bleiben. Dies geschieht am Beispiel von Mautstraßen-Projekten, wobei angenommen wird, dass der private Partner sein Einkommen grundsätzlich aus den Mautgebühren der Nutzer bezieht. Eine Variante kann ein garantiertes Mindesteinkommen darstellen, wobei drei Unter-Varianten näher erläutert werden. Weiterhin wird noch ein System vorgestellt, bei dem der Bieter den Zuschlag erhält, der mit den geringsten Mauteinnahmen auskommt, wodurch das Risiko der Mehr- oder Mindernutzung der Straße anders verteilt und Nachverhandlungen vermieden werden sollen. Schließlich wird die finanzielle Bewertung von anderen Realoptionen erläutert, zum Beispiel wie Ausstiegsvereinbarungen zur Projektbeendigung wirtschaftlich bewertet werden können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

FIDIC Verträge im deutschen Umfeld - Theorie und Praxis

Autor
Hök, Götz-Sebastian
Heft
6
Jahr
2014
Seite(n)
627-637
Titeldaten
  • Hök, Götz-Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2014
    S.627-637
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über FIDIC-Standardvertragswerke, die bei internationalen Bau- und Anlagenvorhaben, zunehmend aber auch innerstaatlich, z.B. bei Errichtung von Windparks, Verwendung finden. Regelungsziele, Regelungsdichte und Struktur der Regelungen unterscheiden sich von der VOB. Für den Verfasser ist es daher nicht sinnvoll, die VOB-Dogmatik unbesehen auf FIDIC-Vertragswerke zu übertragen, die für sich genommen ein ausgewogenes Vertragswerk darstellten und sich für die Abwicklung komplexer Bauvorhaben eigneten. Dies wird sodann anhand der für eine Projektabwicklung zentralen Vertragsbestimmungen eingehend erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtsfragen des Vergleichs im Vergabenachprüfungsverfahren

Autor
Conrad, Sebastian
Heft
6
Jahr
2014
Seite(n)
658-664
Titeldaten
  • Conrad, Sebastian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2014
    S.658-664
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Anders als im Zivil- und im Verwaltungsprozess ist der Vergleich als Mittel zur Streitbeilegung in den §§ 120 ff. GWB nicht
geregelt. Der Verfasser untersucht in seinem Aufsatz die Möglichkeiten und Grenzen einer einvernehmlichen Streitbeilegung
im Vergabenachprüfungsverfahren. Diese ergeben sich insbesondere aus der Bindungswirkung des Auftraggebers an das
objektive (Vergabe-)Recht, dem Verbot, Rechte konkurrierender Bieter zu verletzen, kartellrechtlichen Regelungen und dem
Missbrauchsverbot des § 125 GWB.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschluss und Vergabesperre als Rechtsfolgen von Unzuverlässigkeit

Autor
Burgi, Martin
Heft
10
Jahr
2014
Seite(n)
595-601
Titeldaten
  • Burgi, Martin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2014
    S.595-601
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Der Autor setzt sich vor dem Hintergrund der neuen EU-Vergaberichtlinie mit den in den letzten Jahren intensiv diskutierten
Themen der vergaberechtlichen Ausschlussgründe und Vergabesperren auseinander. Dabei legt der Autor den Schwerpunkt
nicht auf die jeweiligen Tatbestände dieser beiden vergaberechtlichen „Sanktionsinstrumente“, sondern auf eine Analyse der
Rechtsfolgen. In diesem Zusammenhang behandelt er insbesondere die potentiellen Funktionen der Instrumente, die
Voraussetzungen der Selbstreinigung sowie die (erforderlichen) gesetzlichen Grundlagen und die Ausgestaltung von
Vergabesperren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Unmittelbare Anwendbarkeit des Vergabesekundärrechts gegenüber privatrechtlich organisierten öffentlichen Auftraggebern

Autor
Röbke, Marc
Normen
Art. 288 Abs. 3 AEUV
Art. 51 AEUV
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urt. v. 12.12.2013 - C-425/12
EuGH, Urt. v. 29.04.2010 - C-160/08
Heft
10
Jahr
2014
Seite(n)
609-612
Titeldaten
  • Röbke, Marc
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2014
    S.609-612
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 288 Abs. 3 AEUV, Art. 51 AEUV

EuGH, Urt. v. 12.12.2013 - C-425/12, EuGH, Urt. v. 29.04.2010 - C-160/08

Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln
Abstract
Der Autor befasst sich mit der Portgás-Entscheidung des EuGH, in der der Grundsatz der unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien bei verspäteter Umsetzung in nationales Recht für den Bereich des Vergaberechts weiterentwickelt wurde. Nach einer kurzen Einleitung stellt der Autor die Ausgangsentscheidung und das Urteil des Gerichtshofs dar. Demnach müssen sich nicht nur originär staatliche Stellen die unmittelbare Anwendbarkeit von Vergabesekundärrecht entgegenhalten lassen, sondern auch privatrechtlich organisierte öffentliche Auftraggeber, wenn diese staatlichen Stellen gleichgestellt sind. Dies sei der Fall, wenn privatrechtlich organisierte öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen im öffentlichen Interesse unter staatlicher Aufsicht ausüben und mit außerordentlichen Rechten ausgestattet sind. Letzteres habe der EuGH im Fall Portgás verneint. Darüber hinaus habe der Gerichtshof festgestellt, dass die unmittelbare Anwendbarkeit des Richtlinienrechts auch im Verhältnis zwischen zwei staatlichen Stellen gelte. Der Verfasser hält die Entscheidung für überzeugend und empfiehlt öffentlichen Auftraggebern, sich im Hinblick auf die neuen Vergaberichtlinien frühzeitig mit den Neuerungen vertraut zu machen und nicht allein auf die rechtzeitige Umsetzung in nationales Recht zu vertrauen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Europäisches Rechtsschutz- und Verfahrensrecht

Herausgeber
Leible, Stefan
Terhechte, Jörg Philipp
Jahr
2013
Seite(n)
1000
Verlag
Titeldaten
  • Leible, Stefan , Terhechte, Jörg Philipp [Hrsg.]
  • Nomos
    Baden-Baden, 2013
    S.1000
    Enzyklopädie Europarecht , Band 3
  • ISBN 978-3-7089-0975-2
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Baden-Baden
Reihe
Enzyklopädie Europarecht
Abstract
Aus der Monatsinfo 10/2013: Das Buch ist Teil der „Enzyklopädie Europarecht“ und erscheint als dessen dritter Band. In insgesamt 38 Kapiteln behandelt es umfassend auf der Ebene der Europäischen Union die verschiedenen Arten des Rechtsschutzes und der justitiellen Zusammenarbeit.
Im ersten Abschnitt geht es um die Verfahrens-und Rechtsschutzidee im Europarecht. In grundsätzliche Betrachtungen geht es unter anderen um die Funktion von Verfahren und den verfassungsrechtlichen Rahmen. Der zweite Abschnitt ist dem Rechtsschutz in der Europäischen Union gewidmet. Nach einigen grundlegenden Einführungen zu der europäischen Gerichtsbarkeit, der Rolle der nationalen Gerichte und dem Verfahrensrecht der Unionsgerichtsbarkeit werden die verschiedenen Klagearten vor EuGH, EuG und EGMR dargestellt.
In den nachfolgenden drei Abschnitten werden die justitielle Zusammenarbeit im Zivilrecht, das europäische Verwaltungsverfahrensrecht und die strafjustizielle Zusammenarbeit in Europa dargestellt. Eingeleitet werden diese Abschnitte jeweils mit einer grundsätzlichen Darstellung der Strukturen und Perspektiven. Es schließen sich an die Praxis gerichtete Darstellungen einzelner Verfahren und Bereiche an. So sind beispielsweise bei dem zivilrechtlich ausgerichteten Abschnitt mehrere Kapitel der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen aus verschiedenen Rechtsbereichen zu finden. Außerdem sind europarechtlich geregelte Verfahren u.a. zum Erbrecht und zum Mahnverfahren dargestellt. Beim Verwaltungsverfahrensrecht werden beispielsweise das europäische Kooperationsverwaltungsrecht und der Rechtsschutz im europäischen Bauordnungsrecht dargestellt.
Band
3
ISBN
978-3-7089-0975-2
Rezension abgeschlossen
ja

Kommunale Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation

Untertitel
Europarechtliche Anforderungen an die Förderung von Technologie- und Gründerzentren
Autor
Bulla, Simon
Lorenzmeier, Stefan
Jahr
2013
Seite(n)
213
Verlag
Titeldaten
  • Bulla, Simon; Lorenzmeier, Stefan
  • Nomos
    Baden Baden, 2013
    S.213
  • ISBN 978-3-8487-0791-1
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Baden Baden
Abstract
Aus der Monatsinfo 10/2014: Gegenstand des Buches sind die beihilferechtlichen Fragen bei der Förderung von kommunalen Gründer- und Technologiezentren. Diese Förderung ist unter gewissen Umständen privilegiert und kann ohne aufwändiges und starres Modifizierungsverfahren durchgeführt werden. Eines der umfassend dargestellten Instrumente ist dabei die sogenannten Vehikelkonstruktion.
Das Buch geht auf die verschiedenen Ebenen der beihilferechtlichen Betrachtung ein. Auf der ersten Ebene geht es um die Trägerschaft eines Gründer- oder Technologiezentrums. Diese Trägerschaft unterliegt nicht einer Ausschreibungspflicht nach dem Beihilferecht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch auf der zweiten Ebene der Betrieb dieses Zentrums transparent und diskriminierungsfrei europaweit auszuschreiben. Der erforderliche Zugang Dritter zu dem Gründer- oder Technologiezentrum muss dann den Endbenutzern auf der dritten Ebene unbeschränkt und diskriminierungsfrei gewährt werden. Insbesondere bei der Betrachtung der zweiten Ebene kommt es auch auf einen Gleichklang von vergaberechtlichen beihilferechtlichen Ausschreibungspflichten an.
ISBN
978-3-8487-0791-1
Rezension abgeschlossen
ja

Ist die Überschreitung der Schätzkosten ein sachlicher Grund für einen Widerruf?

Autor
Gruber, Thomas
Gruber, Georg
Heft
7-8
Jahr
2014
Seite(n)
278-281
Titeldaten
  • Gruber, Thomas ; Gruber, Georg
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 7-8/2014
    S.278-281
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Der Auftraggeber hat den Auftragswert sachkundig zu ermitteln. Dabei kann er sich der Erfahrungswerte bedienen, die er aus eigenen Ausschreibungen gewonnen hat. Es liegt im Wesen eines geschätzten Auftragswertes, dass dieser von den Angebotspreisen sowohl unter- als auch überschritten werden kann. Bei der Kostenschätzung handelt es sich also um eine Prognose. Primärer Maßstab für die Höhe des geschätzten Auftragswertes ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sache veranschlagen würde. Die Angemessenheit der Höhe des geschätzten Auftragswertes ist nicht an den Preisen der abgegebenen Angebote zu messen, sondern an den zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung vorliegenden auf Erfahrungswerten / Kostenkennwerten des Auftraggebers beruhenden Preisen, die sich an der Marktlage orientieren. Für die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes können weder die Schätzung des Auftraggeber noch die Preise der tatsächlich eingelangten Angebote für sich alleine maßgeblich sein, da sonst die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes von den subjektiven Vorstellungen der jeweiligen Bieter bzw. des AG abhängig wäre. Der Auftraggeber kann die Ausschreibung gemäß § 139 Abs. 2 Z 3 BVergG aus sachlichen Gründen widerrufen. Der Widerruf der Ausschreibung muss auf objektiven Gründen beruhen. Er kann in jedem Stadium des Vergabeverfahrens erfolgen, zu dem diese Gründe hervorkommen. Der Widerruf muss nicht auf schwerwiegenden Gründen basieren. Es muss sich jedoch um objektive Gründe handeln. Ein Widerruf wegen eines Fehlers des Auftraggebers ist möglich. An die Gründe für den Widerruf aus sachlichen Gründen ist kein strenger Maßstab anzulegen. Generell überhöhte Preise stellen einen Widerrufsgrund dar. Eine Überschreitung der marktüblichen Preise um 20 % oder der Schätzkosten um 36 % rechtfertigen den Widerruf der Ausschreibung.
Rezension abgeschlossen
ja

Prüfpflicht: Öffentlicher Auftraggeber bei Unzuverlässigkeit und Chance auf „Selbstreinigung“ für Unternehmer

Autor
Gölles, Hans
Makarius, Ingrid
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
185-190
Titeldaten
  • Gölles, Hans ; Makarius, Ingrid
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 4/2014
    S.185-190
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
In ihrem Beitrag setzen sich die beiden Autoren mit der Zuverlässigkeit von Bewerbern bzw Bietern auseinander. Neben den Aufgaben des Auftraggebers bei Prüfung der Zuverlässigkeit folgt eine Auseinandersetzung mit technischen, organisatorischen und personellen Vorkehrungen, die ein Unternehmen treffen kann. Abgeschlossen wird der Beitrag durch eine Checkliste mit Anleitungen zur Erstellung von Vergabe-Compliance-Richtlinien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja