Späte Kostenbremse

Untertitel
Im Check: Wann ein unwirtschaftliches Verfahren aufgehoben werden darf
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 17 VOB/A
§ 17 VOL/A
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10
BGH, Urteil vom 12.06.2001, X ZR 150/99
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
30-31
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2013
    S.30-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 17 VOB/A, § 17 VOL/A

BGH, Urteil vom 20.11.2012, X ZR 108/10, BGH, Urteil vom 12.06.2001, X ZR 150/99

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Die Aufhebung eines unwirtschaftlichen Verfahrens kann bei Überschreitung der geschätzten Kosten zur Entscheidung des Auftraggebers stehen. Dabei kann laut BGH nicht auf allgemein festgelegte Werte oder Prozentsätze zurückgegriffen werden. Vielmehr sei eine „deutliche“ Überschreitung des geschätzten Auftragswertes erforderlich. Zudem müsse die Aufhebung auf einer nachvollziehbaren und vertretbaren Ermessensentscheidung beruhen, welche sich auf Tatsachen stütze, die erst nach Versenden der Vergabeunterlagen eingetreten seien. Es habe eine Interessenabwägung zu erfolgen, welcher eine belastbare Kostenschätzung zugrunde liegen müsse. In diesem Fall bleibe die Aufhebung sanktionslos; es bestehe kein Schadensersatzrisiko. In der vergaberechtlichen Rechtsprechung haben sich im Weiteren einige Anhaltspunkte für eine solche Überschreitung herausgebildet, so dass eine Kostenüberschreitung von lediglich 20% nicht als ausreichend angesehen werden kann. Vereinzelt wird eine Überschreitung von mind. 50% für erforderlich gehalten; nach herrschender Auffassung dürfte die Grenze zwischen 20% und 30% liegen. Handle es sich um die Aufhebung eines einzelnen Loses, so sei dabei auf die Gesamtwirtschaftlichkeit aller Lose abzustellen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Weg ohne Ziel

Untertitel
Die Vergabe von Planungsleistungen verkommt zum Selbstzweck
Autor
Welter, Ulrich
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
16-18
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2013
    S.16-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erörtert typische Fehlerquellen und Praxisprobleme bei der Vergabe von Planungsleistungen, die dazu führen, dass das Vergabeverfahren keine optimalen Ergebnisse erzielt, sondern zum Selbstzweck wird. Eingegangen wird dabei insbesondere auf die nach Auffassung des Autoren oft überschätzte Leistung des Transparenzgebots, die Bedeutung von Präsentationen sowie häufige Ursachen von Nachträgen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Praktische Hinweise für den Teilnahmewettbewerb nach VOF - Teil 1

Autor
Zoller, Anna
Leinemann, Eva-Dorothee
Normen
§ 5 Abs. 3 VOF
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2013
Seite(n)
38-41
Titeldaten
  • Zoller, Anna; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 4/2013
    S.38-41
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 5 Abs. 3 VOF

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag stellt zentrale Verfahrensschritte im Teilnahmewettbewerb bis zur Auswahl der Bewerber dar. Schwerpunkte sind die Eignungsprüfung und die Gestaltung der Teilnahmebedingungen, insbesondere die Bereitstellung von Antragsformularen durch den Auftraggeber. Ferner wird auf die Nachforderung von Eignungsnachweisen eingegangen und der Umgang mit Mindestanforderungen erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Eignung zum Ausschluss?

Autor
Prieß, Hans-Joachim
Friton, Pascal
Normen
Art. 45 Abs. 2 lit. d) VKR
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 13.12.2012, Rs. C 465/11, Forposta SA ./. Poczta Polska
Heft
4
Jahr
2013
Seite(n)
214-218
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim ; Friton, Pascal
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2013
    S.214-218
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 45 Abs. 2 lit. d) VKR

EuGH, Urteil vom 13.12.2012, Rs. C 465/11, Forposta SA ./. Poczta Polska

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
In ihrem Aufsatz „Eignung zum Ausschluss?“ besprechen die Autoren die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Forposta SA ./.Poczta Polska (Polnische Post) vom 13.12.2012 (C-465/11), die sich mit dem Ausschlussgrund der schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gemäß Art. 45 Abs. 2 d) VKR befasst. Der EuGH definiert darin den Begriff der schweren beruflichen Verfehlung als jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit hat, und das nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im engeren Sinne des Berufsstandes umfasst, sondern grundsätzlich auch die Nicht- bzw. Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten durch Wirtschaftsteilnehmer. Eine schwere Verfehlung setze zusätzlich üblicherweise den Nachweis einer vorsätzlichen Handlung oder einer Fahrlässigkeit von gewisser Schwere voraus. Zudem betont der EuGH, dass der Ausschlussgrund des Art. 45 Abs. 2 d) VKR stets eine konkrete einzelfallbezogene Beurteilung des Auftraggebers erfordere und nicht automatisch durch eine nationale Regelung angenommen werden dürfe. Die Autoren bewerten die Entscheidung des EuGH grundsätzlich als Bestätigung der deutschen Rechtsprechung. Als rechtlich hoch problematisch beurteilen sie jedoch die Praxis der deutschen Vergabekammern und Gerichte, die bei Vertragsverletzungen wegen der hohen Hürden des Art. 45 Abs. 2 d) VKR häufig nicht von einer schweren beruflichen Verfehlung ausgehen, sondern im Rahmen einer allgemeinen Abwägung die Eignung und insbesondere die Zuverlässigkeit des Teilnehmers in einem Vergabeverfahren verneinen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschreibungen von Leistungen vor dem Hintergrund des Zuwendungsrechts

Autor
Laumann, Daniel Thomas
Scharf, Jan Peter
Heft
4
Jahr
2013
Seite(n)
208-214
Titeldaten
  • Laumann, Daniel Thomas ; Scharf, Jan Peter
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2013
    S.208-214
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Pascal Friton , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Die Verfasser geben einen Überblick über aktuelle Probleme des Zuwendungsrechts am Beispiel der zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Eisenbahnen. Schwerpunktmäßig befassen sich die Verfasser mit den zuwendungsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der anzuwendenen Vergabeart und den Rechtsfolgen bei Verstößen gegen diese Vorgaben. Zudem werden einige Sonderprobleme behandelt, z.B. die Anwendbarkeit der Grundsätze der In-house-Vergabe auf Zuwendungskonstellationen und die Zulässigkeit einer Beteiligung des Zuwendungsempfängers an seiner eigenen Ausschreibung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Müll ist nicht gleich Müll

Untertitel
Das Vergaberecht trennt vergleichbare und nicht vergleichbare Abfälle
Autor
Noch, Rainer
Gerichtsentscheidung
OLG München, Beschl. v. 12.11.2012, Verg 23/12
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.03.2012, VII-Verg 78/11
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
28-29
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2013
    S.28-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG München, Beschl. v. 12.11.2012, Verg 23/12, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.03.2012, VII-Verg 78/11

Dr. Anne Rausch, CMS Hasche Sigle, Köln
Abstract
Der Autor befasst sich mit den vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Arten der Abfallsammlungen. Zur Veranschaulichung führt er zwei Fallbeispiele an: die Entscheidung des OLG München vom 12.11.2012 – Verg 23/12 – sowie die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 07.03.2012 – VII-Verg 78/11. Das OLG München hatte u. a. darüber zu entscheiden, ob die Vergabestelle bei der Auftragsvergabe für die Einsammlung von Restmüll die vom Bieter angegebene Referenz bezüglich der Abholung von Gelben Säcken zu Recht als vergleichbar bewertet hat. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf betrifft die Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession bei der Beauftragung eines gewerblichen Entsorgers mit der Sammlung und Abholung von Alttextilien. In einem Fazit nennt der Autor Kriterien für die vergaberechtliche Bewertung von Abfallsammlungen, nämlich Art der wirtschaftlichen Gegenleistung für den Sammelunternehmer, Eigentumserwerb am Abfall durch den Auftraggeber und mit dem Auftrag vergleichbare Entsorgungsleistungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Eintritt der Unwirksamkeit direkt geschlossener Arzneimittelrabattverträge

Autor
Steiff, Jakob
Sdunzig, Tobias
Normen
§ 130a VIII 1, 8 SGBV
Gerichtsentscheidung
EuGH, NZBau 2009, 520 - "Oymanns"
Heft
4
Jahr
2013
Seite(n)
203-208
Titeldaten
  • Steiff, Jakob; Sdunzig, Tobias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2013
    S.203-208
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 130a VIII 1, 8 SGBV

EuGH, NZBau 2009, 520 - "Oymanns"

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Der Beitrag befasst sich zeitlich aktuell mit den Rechtsfolgen und verschiedenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der im Oktober 2012 in Kraft getretenen Vorschrift des § 130a Abs. 8 Satz 8 SGB V. Diese erklärt Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V, die vergaberechtswidrig nicht nach den Vorschriften des Unionsvergaberechts ausgeschrieben wurden, ab dem 01.05.2013 für unwirksam. Die Autoren untersuchen zunächst die Verfassungskonformität der in bestehende Vertragsbeziehungen eingreifenden Regelung und widmen sich sodann der Frage nach der vergaberechtlichen Zulässigkeit einer vorübergehenden Fortführung von Rabattverträgen über den 01.05.2013 hinaus bis zu einer Neuausschreibung (Interimsvergabe). Abgerundet wird die Betrachtung durch die Prüfung, welche Rechtsschutzmöglichkeiten interessierten Unternehmen im Falle von gesetzwidrig fortgeführten Altverträgen zwecks Herbeiführung vergaberechtskonformer Zustände zu Gebote stehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur (zweifelhaften) Europarechtskonformität der Nachforderungsregelungen in VOB/A, VOL/A, VOF und SektVO

Autor
Mantler, Mathias
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
166-174
Titeldaten
  • Mantler, Mathias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2013
    S.166-174
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Zunächst stellt der Verfasser den gegenwärtigen Regelungsrahmen zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen dar. Anschließend untersucht er, ausgehend von den Regelungen der Vergabekoordinierungsrichtlinie, ob dieser Regelungsrahmen mit dem europarechtlichen Rechtsrahmen vereinbar ist. Unter Zugrundelegung der Entscheidung des EuGH, Urteil vom 29.03.2012 - C-599/10 (Slovensko) kommt er zu dem Ergebnis, dass die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen nur dann den europarechtlichen Vorgaben nicht widerspreche, wenn diese ausnahmsweise und punktuell angewendet werden. Die Vereinbarkeit der nationalen Regelungen, die eine extensive Anwendung der Nachforderungsmöglichkeit vorsehen, sei hingegen bedenklich und es liege nahe, diese Vorschriften europarechtkonform dahingehend auszulegen, dass die Nachforderung die Ausnahme sein müsse und durch die Nachforderung auch kein neues Angebot entstehen dürfe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Notwendige Bieterangaben ohne Nachforderungsmöglichkeit

Autor
Herrmann, Alexander
Heft
2a
Jahr
2013
Seite(n)
315-328
Titeldaten
  • Herrmann, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2013
    S.315-328
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Zunächst gibt der Verfasser einen Überblick über den gegenwärtigen Regelungsrahmen zur Nachforderung von Bieterangaben. Anschließend stellt er die Rechtsprechung zur Unbeachtlichkeit von fehlenden Preisangaben und Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise dar. Sodann zeigt er anhand von Rechtsprechungsbeispielen unaufgeforderte Beibringungspflichten des Bieters auf. In seinem abschließenden Fazit stellt er fest, dass die Nachforderungsmöglichkeit nicht nur zur Vereinfachung geführt hat und die Bestimmungen auch den Makel der Manipulationsmöglichkeiten tragen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Verhandlungsverfahren - Eine Bestandsaufnahme

Autor
Dobmann, Volker
Normen
§ 3 EG Abs. 3 VOL/A
§ 3 EG Abs. 4 VOL/A
Heft
2
Jahr
2013
Seite(n)
175-187
Titeldaten
  • Dobmann, Volker
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2013
    S.175-187
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 EG Abs. 3 VOL/A, § 3 EG Abs. 4 VOL/A

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht vor dem Hintergrund des Reformprozesses des EU-Vergaberechts welche normativen Vorgaben in Deutschland für das Verhandlungsverfahren gelten, unter welchen Voraussetzungen es durchgeführt werden kann, welche Besonderheiten beim Teilnahmewettbewerb besonders relevant sind und welche Grundlinien für vergaberechtskonforme Verhandlungen zu beachten sind. Abschließend stellt er fest, dass das Verhandlungsverfahren als nichtförmliches Verfahren von deutlichen normativen Vorgaben geprägt ist, die von der Rechtsprechung präzisiert wurden. Die Neuregelungen im Rahmen der Reformvorschläge hinsichtlich der Ausgestaltung des Verfahrens begrüßt er, da sie das Verfahren für alle Akteure berechenbarer machen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja