A Glance into Smart Cities and the Procurement of AI Based Solutions

Autor
Jaramillo, Ana Lucia
Nikolaidou, Katerina
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
220-228
Titeldaten
  • Jaramillo, Ana Lucia; Nikolaidou, Katerina
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2021
    S.220-228
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Entwicklung der Künstlichen Intelligenz, vor allem
im Hinblick auf einen Einsatz im öffentlichen Sektor. Sie heben hervor, dass auch die öffentliche Hand
durch die Verwendung Künstlicher Intelligenz profitieren und dass sich diese als Booster für die
Digitalisierung erweisen könne. Dadurch seien zahlreiche Vorteile für die öffentliche Verwaltung und für
die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Dabei wird auch der öffentlichen Beschaffung eine wichtige Rolle
zugeschrieben. Die Autoren verdeutlichen, wie der effiziente Einsatz digitaler Technologien im Hinblick auf
„Smart Cities“ gelingen kann. Neben dem Versuch einer Definition der „Smart City“ werden zutreffend die
zahlreichen Potentiale dargestellt. In einem eigenen Abschnitt wird die historische Entwicklung der
Künstlichen Intelligenz skizziert und wegweisende Entwicklungen hervorgehoben. Dennoch gebe es
weiterhin einige Hürden, die im Hinblick auf die Verlässlichkeit noch zu bewältigen seien. Die Autoren
zeigen anhand verschiedener Vorschläge unter Einbeziehung bisheriger digitaler Strategien auf, wie die
Künstliche Intelligenz zukünftig noch effizienter einen Beitrag zur Digitalisierung leisten kann.
Verschiedene Risiken werden dabei in unterschiedliche Kategorien eingeordnet. Schließlich werden
rechtliche und ethische Fragen betrachtet und auch der Beitrag der öffentlichen Beschaffung näher
hervorgehoben.
Rezension abgeschlossen
ja

Public Procurement, Culture and Mozzarella: ‘Que Dici?’

Autor
Schoenmaekers, Sarah
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
205-219
Titeldaten
  • Schoenmaekers, Sarah
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2021
    S.205-219
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autorin befasst sich in ihrem Artikel mit der EU Richtlinie 2014/24/EU und dessen Wirkung auf
kulturelle Elemente im Beschaffungswesen von öffentlichen Auftraggebern. Zunächst setzt sich die Autorin
mit der Richtlinie auseinander und untersucht, ob Regelungen in der Richtlinie erfasst sind, die sich auch
mit der Kultur und dessen Einfluss in einem Land auseinandersetzen und berücksichtigen. Im weiteren
Verlauf wird durch die Autorin aufgezeigt, wie schwer es ist, den Begriff der Kultur zu definieren und welche
Bedeutungen eine Kultur im jeweiligen Land bzw. auch im Allgemeinen haben könnte und diese sehr
unterschiedlich ausfallen könnten. Anhand einer Case-Study wird durch die Autorin versucht zu
verdeutlichen, wie ein öffentlicher Auftraggeber ein kulturelles Element berücksichtigen könnte. Hier wird
die Beschaffung von Mozzarella anstelle von Gouda als Beispiel genommen. Die Autorin zeigt sodann im
weiteren Verlauf auf, dass die Rücksichtnahme der Kultur eines Landes nicht der Grund sein dürfe, nur
nationale Produkte den internationalen vorzuziehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Remis im Vergabeverfahren – Losverfahren als Entscheidungsmittel?

Autor
Delcuvé, Frederic
Heft
10
Jahr
2021
Seite(n)
649-655
Titeldaten
  • Delcuvé, Frederic
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2021
    S.649-655
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Vorgaben der Vergaberechtsnormen ausreichen,
eine im Vergabeverfahren vorhandene Patt-Situation zwischen zwei oder mehr Bietern rechtskonform
aufzulösen. Hierbei wird insbesondere ausgearbeitet, ob die dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden
Mittel die Interessen der Bieter ausreichend würdigen und inwiefern vorgegangen werden muss/kann, falls
es zu einer Patt-Situation der eingereichten Angebote kommen sollte. Als Schwerpunkt geht der Autor
hierbei vor allem auf die Möglichkeit eines Losverfahrens ein und zeigt anhand gesetzlicher
Bestimmungen, ob dieses überhaupt zulässig wäre und wie die Rechtsprechung hierauf bisher reagierte.
Im weiteren Verlauf werden Alternativen zur Auslosung aufgezeigt und es wird vom Autor ausgearbeitet,
wie diese mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehen würden und wie ein Auftraggeber am
sinnvollsten vorgehen sollte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der FIT-Store: Die Nachnutzung von Online-Diensten als Ausnahme vom Vergaberecht

Autor
Schulz, Sönke
Normen
§ 108 GWB
Heft
5
Jahr
2021
Seite(n)
544-551
Titeldaten
  • Schulz, Sönke
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2021
    S.544-551
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der „Nachnutzung" von Online-Diensten (die alle Behörden von Bund, Ländern
und Gemeinden bis Ende 2022 nach den Vorschriften des Onlinezugangsgesetzes anzubieten haben)
durch verschiedene öffentliche Stellen auf Grundlage des Konstruktes der Föderalen IT-Kooperation
(FITKO). Bei der FITKO handelt es sich um eine von Bund und Ländern getragene Anstalt des öffentlichen
Rechts, die die Funktion übernimmt, von einer der Trägerkörperschaften entwickelte Online-Dienste der
Nutzung durch die anderen Träger zuzuführen. Dies wird vergaberechtlich unter Inanspruchnahme der
Anwendungsausnahmen für die Inhouse-Vergabe nach § 108 Abs. 1 und 4 GWB umgesetzt. Der Beitrag
erläutert das Konzept der Zusammenarbeit und bewertet die notwendige Anwendung der Inhouse-
Regelungen in der besonderen Konstellation. Als Schwäche des Konzepts wird identifiziert, dass es keine
Lösung für eine vergaberechtskonforme Einbeziehung der kommunalen Ebene – die nicht zu den
Anstaltsträgern gehört – bietet. Eine solche mahnt der Autor abschließend an.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Is Zero a Public Procurement Number?

Untertitel
Abnormally Low Tenders in Light of a European Court of Justice Case
Autor
Rašić, Mario
Heft
3
Jahr
2021
Seite(n)
193-204
Titeldaten
  • Rašić, Mario
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2021
    S.193-204
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Gegenstand des Artikels ist eine kurze Analyse der Regeln für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen
Angeboten nach Europäischem Vergaberecht. Der erste Teil der Arbeit untersucht die Entwicklung des
Instituts der ungewöhnlich niedrigen Angebote innerhalb der Europäischen Union und des slowenischen
Rechts. Daran schließt sich eine Analyse der wichtigsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
an. Schließlich widmet sich der Beitrag Möglichkeiten zur Verbesserung des Rechtsinstituts (de lege
ferenda), die zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit ungewöhnlich niedrigen Angeboten in der
EU beitragen könnten.
Rezension abgeschlossen
ja

Potenziale und Grenzen von IT-Kooperationen in der öffentlichen Verwaltung

Untertitel
Kooperationen als Grundstein erfolgreicher Digitalisierung
Autor
Koch, Moritz
Siegmund, Gabriela
Siegmund, Reinhard
Normen
Art. 91c GG
Heft
10
Jahr
2021
Seite(n)
760-764
Titeldaten
  • Koch, Moritz; Siegmund, Gabriela ; Siegmund, Reinhard
  • MMR - MultiMedia und Recht
  • Heft 10/2021
    S.760-764
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 91c GG

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag identifiziert Kooperationen als „Grundstein“ für die Bewältigung der Aufgabe der
Digitalisierung in Bund, Ländern und Kommunen. Sie können Beschaffungen über den Markt oder
Eigenentwicklungen entbehrlich machen (nach dem „Eine für Alle“ – Prinzip) und Innovationen fördern.
Die Verfasser heben hervor, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob die Kooperation dem
Vergaberecht unterliegt, skizzieren verschiedene Konstellationen (Inhouse Vergabe usw.) und weisen
besonders auf Art. 91c GG hin. Nach dieser Vorklärung sollte eine erste Aufgabenbeschreibung erfolgen,
an die sich die Suche und Auswahl des Kooperationspartners („Matching“) und der Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung anschließe. Der Beitrag gibt sodann Hinweise für die Zusammenarbeit während
der Kooperation und die dabei zu durchlaufenden Phasen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zuwendungen und Vergaberecht - Zwischen Rückforderungsrichtlinien und Ermessensausübung -

Autor
Portz, Norbert
Heft
5
Jahr
2021
Seite(n)
514-522
Titeldaten
  • Portz, Norbert
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2021
    S.514-522
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Der Autor befasst sich mit dem Thema des Vergaberechts bei Zuwendungen. In einem ersten Teil geht er auf das Problem ein, dass die Coronakrise den Abbau öffentlicher Investitionsstaus schwerer mache. Es bestünde großer Nachholbedarf bei Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Ohne staatliche Zuwendungen würden Investitionen oft nicht getätigt. Bei Zuwendungen gelte das Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot. In diesem Zuge geht der Autor auf die Unterschiede und Schnittstellen zwischen dem Vergabe- und Zuwendungsrecht ein und erläutert dann Inhalt und Rechtsnatur der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest), die die Vergabeverpflichtung der Zuwendungsempfänger begründen. Regelfall sei die öffentlich-rechtliche Auflage, jedoch seien Zuwendungen auch in zivilrechtlicher Form möglich, wobei für beide Formen die gleichen Rechtsfolgen gelten würden. Weiter geht der Autor auf die Erforderlichkeit der Bestimmtheit von Zuwendungsbescheiden ein, auf den primären sowie sekundären Rechtsschutz im Vergaberecht, aber auch bei der Rückforderung von Zuwendungen. Des Weiteren beschäftigt sich der Beitrag mit dem Regelwiderruf der Zuwendung bei „schweren Vergabeverstößen“, geht in diesem Zuge konkret auf die Rückforderungsrichtlinie in Bayern ein und bewertet diese unterschiedlichen Rückforderungsgründe sowohl vergaberechtlich als auch zuwendungsrechtlich. Im Ergebnis stellt der Autor fest, dass die Unterscheidung der Vergabeverstöße nach der „Schwere“ problematisch sei. Insbesondere hebt er die Rechtsprechung hervor, die bei der Ermessensausübung herausstelle, dass das Ermessen bei Rückforderungsentscheidung stets im Einzelfall auszuüben sei und ein Vergabeverstoß nicht automatisch zum Widerruf der Zuwendung führe. Mit seiner Ansicht schließt sich der Autor der Rechtsprechung an und hebt hervor, dass Zuwendungszweck die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung sei, sodass bei der Rückforderung der Zuwendung der Zuwendungszweck entscheidend sei. Daher könne ein Widerruf ermessensfehlerhaft sein, wenn der Zweck der Zuwendung, die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung, trotz Vergabeverstoßes erreicht werde. So habe das OVG Schleswig jüngst entschieden, dass grundsätzlich kein Widerruf bei nur formalen Fehlern gerechtfertigt sei und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden müsse, denn bei formalen Fehlern, speziell bei Dokumentationsmängeln, seien Auswirkungen auf den Haushalt nicht annähernd erkennbar. Abschließend zieht der Autor sein Fazit, dass unter Berücksichtigung oben genannter Grundsätze Zuwendungsregeln mit den vergaberechtlichen Vorgaben nicht kompatibel seien, was auch für die Rückforderungsrichtlinien in Bayern gelte. Denn Vergabeverstöße, die Unternehmen in ihren Rechten auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzen, können dennoch wegen der Einhaltung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsatzes das Zuwendungsziel erreichen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis

Autor
Gehling, Christian
Ott, Nicolas
Lüneborg, Cäcilie
Heft
5
Jahr
2021
Seite(n)
230-240
Titeldaten
  • Gehling, Christian; Ott, Nicolas; Lüneborg, Cäcilie
  • CCZ - Corporate Compliance Zeitschrift
  • Heft 5/2021
    S.230-240
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser geben in ihrem Beitrag einen umfassenden Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und ordnen die Verpflichtungen in die unternehmerische Praxis ein. Zunächst stellen sie den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich dar. Sodann arbeiten sie einzelne Sorgfaltspflichten heraus, die sie in drei unterschiedlich weitreichende Pflichtenkreise unterscheiden. Anschließend stellen sie das einzurichtende Beschwerdeverfahren und die Dokumentations- und Berichtspflichten dar. Abschließend befassen sie sich mit Kontrollen und Sanktionen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Form der Zuschlagserteilung nach Einführung der E-Vergabe

Autor
Weirauch, Moritz
Heft
6
Jahr
2021
Seite(n)
636-639
Titeldaten
  • Weirauch, Moritz
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2021
    S.636-639
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Einführung der verpflichtenden elektronischen Auftragsvergabe (E-Vergabe) und den Auswirkungen auf die Zuschlagserteilung. Einleitend weisen sie zutreffend darauf hin, dass die E-Vergabe eines der Kernelemente der Vergaberechtsreform 2016 war und dass der Gesetzgeber den Grundsatz der elektronischen Kommunikation zentral in § 97 Abs. 5 GWB geregelt hat. Dadurch erhalte er eine besondere Bedeutung. Die Autoren zeigen auf, dass sich der sachliche Anwendungsbereich der E-Vergabe bei der Vergabe von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen auch auf die Zuschlagserteilung erstreckt. Dadurch könne ein Konflikt mit gesetzlichen Schriftformerfordernissen entstehen. An die vorausgehenden Erkenntnisse anknüpfend wird diskutiert, wie öffentliche Auftraggeber den Konflikt zwischen E-Vergabe und Schriftformerfordernissen lösen können. Im Zentrum der Ausführungen steht das Ziel, dass es zu einem wirksamen (elektronischen) Zuschlag im Sinne des § 168 Abs. 2 1 GWB kommt. Kommunalrechtliche Schriftformerfordernisse werden dabei besonders beleuchtet. Der Beitrag schließt mit einem Fazit, das kurz auf die (bisher geringe) Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur und die damit verbundenen Möglichkeiten eingeht.
Rezension abgeschlossen
ja

Öffentliches Auftragswesen und Vergaberecht in der Krise

Autor
Müller, Jan Peter
Schmitz, Daniel
Normen
§124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§§ 103 ff. InsO
§ 132 GWB
§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. b GWB
§ 133 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Heft
19
Jahr
2021
Seite(n)
811-816
Titeldaten
  • Müller, Jan Peter; Schmitz, Daniel
  • NZI - Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Heft 19/2021
    S.811-816
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 103 ff. InsO, § 132 GWB, § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 lit. b GWB, § 133 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit den vergaberechtlichen Fallstricken, mit denen sich ein Unternehmen in einer Krise bzw. Insolvenz auseinandersetzen muss. Hierbei differenziert der Beitrag zwischen der Phase der Vertragsanbahnung und derjenigen der Vertragserfüllung. Im Rahmen der Vertragsanbahnung muss eine Krise eines Unternehmens nach Ansicht der Autoren nicht zwingend zu negativen Konsequenzen führen, denn der vor allem relevante Ausschlussgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB sei ein Ermessenstatbestand. Diesen beleuchten die Autoren nachfolgend intensiver. So stellen sie den Tatbestand der Norm dar und gehen auf die einzelnen Tatbestandsalternativen ein. Liegt eine der genannten Tatbestandsalternativen Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit vor, so habe der Auftraggeber durch ordnungsgemäße Ermessensausübung über einen möglichen Ausschluss zu entscheiden. Hierbei dürfe er der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und Mängelhaftung zwar einen hohen Stellenwert beimessen, dürfe aber auch nicht außer Acht lassen, dass ein Angebotsausschluss das schärfste Schwert des Vergaberechts darstelle. Er habe daher bei der Ermessensausübung darauf zu achten, dass die Prognoseentscheidung nicht wie die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose auf die Fortführung des Unternehmens, sondern lediglich auf die Umsetzung des konkreten Auftrags zu zielen habe. In der Folge beschäftigen sich die Autoren dann intensiv mit den Auswirkungen der Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz. So gehen Sie zunächst auf die Bewerbergemeinschaften ein und konstatieren, dass auch die Bildung einer solchen nicht den Ausschlusstatbestand des § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB entfallen ließe, wenn dieser für ein Unternehmen vorliege. Anschließend beschäftigen sich die Autoren mit der vorinsolvenzlichen Sanierung und dem Insolvenzplanverfahren. Beide können grundsätzlich positive Effekte auf die vergaberechtliche Ausschlussentscheidung haben. In einem Exkurs beschäftigen sich die Autoren sodann auch noch kurz mit der übertragenen Sanierung und stellen fest, dass es in diesem Zusammenhang eher auf die Frage der Bieteridentität ankäme. In einem Zwischenfazit rufen die Autoren dann die Unternehmen in der Krise auf, die Ermessensentscheidung des Auftraggebers durch aktive Beteiligung zu beeinflussen. Für den Rechtsschutz gegen die Auftraggeberentscheidung stünden die üblichen vergaberechtlichen Instrumente Rüge und Nachprüfungsverfahren zur Verfügung. Die Prüfungsmöglichkeiten der Vergabekammer seien im Hinblick auf die Prognoseentscheidung des Auftraggebers aber begrenzt. Daran anschließend setzen sich die Autoren noch mit der Phase der Vertragserfüllung auseinander. Hier weisen die Autoren darauf hin, dass regelmäßig Kündigungsrechte für den öffentlichen Auftraggeber bei einem Krisenfall vorgesehen seien, was vor dem Hintergrund des Erfüllungswahlrechts nach §§ 103 ff. InsO überraschend, aber vom BGH im Rahmen von VOB-Bauverträgen bestätigt worden sei. Nachfolgend befassen sich die Autoren noch mit den Auswirkungen von Umstrukturierungen und zeigen auf, dass sich diese am Maßstab des § 132 GWB zu messen haben und in der Regel zu einer wesentlichen Änderung führten und dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht nach § 133 Abs. 1 Nr. 1 GWB gewährten. Hier sei aber insbesondere § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 b) GWB in den Blick zu nehmen, welcher sachdienliche und/oder technisch notwendige Änderungen ermögliche.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja