DNA gesucht
Untertitel
Labordienstleistungen richtig vergeben
Normen
§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
Gerichtsentscheidung
OLG Rostock, Beschl. v. 9.12.2020 - 17 Verg 4/20
VK Berlin, Beschl. v. 9.3.2020 - VK-B1-43/19
VK Sachsen, Beschl. v. 22.10.2020 - 1/SVK/023-20
OLG Dresden, Beschl. v. 12.10.2012 - W Verg 9/10
OLG München, Beschl.v. 30.11.2015 – Verg 07/15
VK Südbayern, Beschl. v. 14.8.2015 – Z3-3-3194-1-05/15
OLG Düsseldorf, Beschl v. 14.10.2020 – Verg 36/19
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
30-32
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
-
Heft 2/2021
S.30-32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
OLG Rostock, Beschl. v. 9.12.2020 - 17 Verg 4/20, VK Berlin, Beschl. v. 9.3.2020 - VK-B1-43/19, VK Sachsen, Beschl. v. 22.10.2020 - 1/SVK/023-20, OLG Dresden, Beschl. v. 12.10.2012 - W Verg 9/10, OLG München, Beschl.v. 30.11.2015 – Verg 07/15, VK Südbayern, Beschl. v. 14.8.2015 – Z3-3-3194-1-05/15, OLG Düsseldorf, Beschl v. 14.10.2020 – Verg 36/19
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag thematisiert die vergaberechtlichen Anforderungen an die Beschaffung von Test-/Laborleistungen, die in Zeiten der Corona-Pandemie oftmals kurzfristig benötigt werden. Am Beispiel einer Direktvergabe von Covid 19-Reihentests stellt der Autor dar, dass auch bei sog. Dringlichkeitsvergaben ein Mindestmaß an Wettbewerb zu schaffen sei. Thematisiert wird, ob und wann die Beschaffung als sog. horizontale Zusammenarbeit eingeordnet werden kann. Der Autor arbeitet die konkreten Anforderungen an das Verfahren heraus und weist darauf hin, dass neben dem Wettbewerbsprinzip auch die Mittelstandsförderung nicht zu kurz kommen dürfe, was die Bildung von Regionallosen nahe lege. Die Wahl des richtigen CPV-Codes sei von erheblicher Bedeutung, ebenso die Frage, wie Kapazitätsengpässen und Fachkräftemangel durch besondere Eignungskriterien begegnet werden kann. Auch bei besonderer Dringlichkeit dürfe nur an geeignete Bieter vergeben werden, was den Einsatz eines Mindestsatzes von Eignungskriterien erfordere. Anstelle eines zeitaufwändigen Qualitätswettbewerbs empfiehlt der Autor die Verwendung von Ausschlusskriterien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja