Vollstreckung von Vergabekammerentscheidungen und Rechtschutz gegen Vollstreckungsentscheidungen

Autor
Bischoff, Kristina
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
433-440
Titeldaten
  • Bischoff, Kristina
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2009
    S.433-440
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und dem Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen von Vergabekammerentscheidungen. Nach einer ausführlichen Erläuterung der im Einzelnen noch nicht abschließend geklärten Voraussetzungen der Vollstreckung, kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass das Gesetz insoweit Lücken aufweist, die besonders dann zu ungewollten Ergebnissen führen, wenn der Auftraggeber eine Vergabekammerentscheidung durch das Oberlandesgericht überprüfen lassen möchte. Sie vertritt die Auffassung, dass Vergabekammern Vollstreckungsmaßnahmen erst dann einleiten sollten, wenn das zweitinstanzliche Verfahren abgeschlossen ist. Der Bieter sei vor einem drohenden Zuschlag hinreichend geschützt.
[Grazyna Fait, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Ahoi neue HOAI – Adieu Gerechtigkeit?

Autor
Welter, Ulrich
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
10-13
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2009
    S.10-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser berichtet über den Entwurf zur 6. Novelle der HOAI vom 23. März 2009. Er erläutert den Verfahrensstand und geht auf Neuregelungen und Änderungen ein. Dabei stellt er insbesondere die Auswirkungen der Neuregelung für Planer in der Wasser- und Abfallwirtschaft dar. Diese seien durch die Neureglungen des § 10 Abs. 3a HOAI –E den Wegfall des § 55 Abs. 4 HOAI (Erhöhung der Ausführungsplanung) und durch die Aufgabe der funktionalen Einheit erheblich betroffen und würden einseitig belastet werden. Der Entwurf weise zudem viele Fehler und Schwächen auf.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Die Rückkehr des gerechten Preises?

Autor
Schwenker, Hans Christian
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06
Heft
4
Jahr
2009
Seite(n)
424-427
Titeldaten
  • Schwenker, Hans Christian
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2009
    S.424-427
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06

Abstract
Der Artikel befasst sich mit dem Urteil des BGH vom 18.12.2008 (VII ZR 201/06). Zunächst beschreibt der Verfasser kurz den gegebenen Sachverhalt und erörtert im Weiteren dann die Erwägungen des Senats. Kritisch merkt er an, dass die Umstände des Falles nicht die vom BGH aufgestellte „Vermutung eines sittlich verwerflichen Gewinnstrebens“ tragen. Auch die vom BGH vorgenommene Aufspaltung desselben Preises in einen gerechten Preis für 110% der Leistung und einen nichtigen Preis für die darüber hinausgehenden Mengen sieht der Verfasser problematisch. Letztendlich wird bemängelt, dass das genannte Urteil keinerlei Aufschluss über ein weiteres Verhalten in der Praxis gibt und eine endgültige Klärung daher noch aussteht.
Anne Körner, forum vergabe e. V.
Rezension abgeschlossen
nein

Öffentlich-rechtliche Marktzutrittsverbote im Vergaberecht

Autor
Schneider, Otmar
Gerichtsentscheidung
OVG Münster, Beschluss vom 01.04.2008 - 15 B 122/08
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
352-355
Titeldaten
  • Schneider, Otmar
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2009
    S.352-355
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OVG Münster, Beschluss vom 01.04.2008 - 15 B 122/08

Abstract
Der Verfasser untersucht ausgehend von dem Urteil des OVG Münster, Beschluss vom 01.04.2008 (15 B 122/08), inwieweit Marktzutrittsverbote für öffentlichen Unternehmen Gegenstand einer Vergabenachprüfung seien können. Eine Überprüfung dieser Verbote im Vergabenachprüfungsverfahren könne nur dann stattfinden, wenn die Frage von der Vorfragekompetenz des Spruchkörpers umfasst sei. Dies sei nur dann der Fall, wenn sie einen wettbewerblich Bezug (§ 97 Abs. 1 GWB) aufweise. Ein wettbeweblicher Bezug könne nur im Zusammenhang mit der konkreten Leistungserbringung vorliegen. Dabei sei auf den Schutzzweck der betroffenen Normen abzustellen. So seien Verbotsvorschriften, die nur dem Selbstschutz der Gemeinde dienen nicht leistungsbezogen und auch nicht wettbewerblich relevant. Ob einem öffentlich-rechtlichem Bieter der gegen ein Marktzutrittsverbot verstößt die vergaberechtliche Eignung abgesprochen werden könne, da seine vertragsgerecht Leistungserbringung fraglich sei, beurteile sich an der konkreten Praxis der Aufsichtsbehörde, oder dem verhalten klagebefugter Dritter. Marktzutrittsverbote für öffentliche Unternehmen seien daher grundsätzlich nicht von der Vorfragekompetenz umfasst. Nur wenn von einem Einschreiten der Aufsichtsbehörde oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit im konkreten Fall ausgegangen werden könne, liege eine vergaberechtrelevante Vorfrage vor, die im Rahmen der Vergabenachprüfung überprüft werden könne.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Die Wertungsentscheidung im IT-Vergabeverfahren: Festlegung von Bewertungsmethode und Bewertungsmatrix

Autor
Ortner, Roderic
Heft
5
Jahr
2009
Titeldaten
  • Ortner, Roderic
  • ITRB - Der IT Rechtsberater
  • Heft 5/2009
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Im ersten Teil erläutert der Verfasser anhand von Praxisbeispielen die Anwendung der Richtwertmethode und die erweiterte Richtwertmethode nach der UFAB. Anschließend behandelt er die Festlegung von Mindest- und Wertungskriterien. Dabei empfiehlt er eine bedachte Anwendung von Mindestkriterien und gibt Hinweise zur Erstellung der Wertungsmatrix. Im dritten Teil gibt er Hinweise zur Festlegung der Eignungskriterien und weist darauf hin, dass sich in der Praxis die Aufstellung eines Punktesystems und einer Bewertungsmatrix bewährt hat. Anschließend geht er auf Fragen zum Rechtsschutz ein und weist darauf hin, dass die Nichtbekanntgabe der Unterkriterien die Vergabeentscheidung im kritischen Stadium, indem die Bieter um ihre Nichtberücksichtigung wissen, angreifbar macht.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Was bedeutet Wirtschaftlichkeit?

Untertitel
Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen Minimal- oder Maximalprinzip
Autor
Noch, Rainer
Normen
Artikels 53 Abs. 1 RL 2004/18/EG (VKR)
§ 25 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/A
§ 25 Nr. 3 VOL/A
§ 16 Abs. 3 VOF
§ 97 Abs. 5 GWB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
26-28
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2009
    S.26-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Artikels 53 Abs. 1 RL 2004/18/EG (VKR), § 25 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/A, § 25 Nr. 3 VOL/A, § 16 Abs. 3 VOF, § 97 Abs. 5 GWB

Abstract
Der Verfasser geht ausgehend von der Entscheidung des OLG Naumburg vom 05.12.2008 (1 Verg 9/08) der Frage nach, ob die Auswahl des Preises als einziges Zuschlagskriterium vergaberechtlich zulässig ist oder ob damit gegen § 97 Abs. 5 GWB und entsprechende Vorschriften der Verdingungsordnungen verstoßen wird. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es zulässig ist den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zu wählen, wenn die Leistungsbeschreibung Angebote erwarten lässt, die sich nur im Angebotspreis unterscheiden. Auch die Regelung des Artikels 53 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG steht dieser Auffassung nicht entgegen, sodass § 97 Abs. 5 GWB entsprechend auszulegen sei. Die Regelungen der Verdingungsordnungen (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/A, § 25 Nr. 3 VOL/A und § 16 Abs. 3 VOF) können dann dem Wirtschaftlichkeitsbegriff des § 97 Abs. 5 GWB im Ergebnis nicht widersprechen. So könne die Regelung, dass der Preis nicht alleiniges Zuschlagskriterium sein dürfe, dahingehend interpretiert werden, dass dies dann nicht gilt, wenn es nur ein Zuschlagskriterium gibt.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Nachprüfungsanträge erfolgreich abwehren

Untertitel
Wie man Bieter in die Schranken weist
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
28-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2009
    S.28-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen der Antragsbefugnis. Ausgehend von der neueren Rechtsprechung werden zu den einzelnen Voraussetzungen verschiedene Fallkonstellationen dargestellt.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Kein großer Wurf

Untertitel
Die Reform des GWB berücksichtigt aber zentrale kommunale Anliegen
Autor
Meißner, Barbara
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
6-10
Titeldaten
  • Meißner, Barbara
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2009
    S.6-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin berichtet über die Änderungen des 4. Abschnitts des GWB aus der Perspektive der kommunalen Auftraggeber. Dabei geht sie insbesondere auf die Neuregelungen zur Baukonzession, zu auftragsbezogenen Anforderungen an den Auftragnehmer, zur Präqualifizierung und im Nachprüfungsverfahren ein. Debei erläutert sie jeweills den Standpunkt des Deutschen Städtetages. Sie kommt zu dem Ergebnis, das mit der GWB-Reform wesentliche Anliegen der Kommunen umgesetzt wurden, bedauert jedoch die Nichtumsetzung der Regelung zu Interkommunalen Kooperationen.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Das Verfahren vor dem Vergabesenat

Autor
Kühnen, Jürgen
Normen
§ 115 Abs. 2 S. 1 GWB
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
357-360
Titeldaten
  • Kühnen, Jürgen
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2009
    S.357-360
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 115 Abs. 2 S. 1 GWB

Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Beitrag alle wesentlichen Änderungen, die das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz für das Verfahren vor dem Vergabesenat mit sich bringt, dar. Zunächst geht der Verfasser auf alle wesentlichen Änderungen des § 115 II 1 GWB ein. Im Gegensatz zu der alten Regelung des § 115 II GWB ist nunmehr nicht nur der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabekammer hinsichtlich der Vorabgestattung des Zuschlags antragsberechtigt, sondern auch derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll. Trotz der Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten muss aber das überwiegende öffentliche Interesse an der sofortigen Auftragsvergabe vorliegen. Ferner wurde in § 115 II 7 GBW eine fünfwöchige Entscheidungsfrist für das Beschwerdegericht eingeführt. Das Erfordernis eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der sofortigen Auftragserteilung ist um drei erläuternde Grundsätze ergänzt worden. Eingefügt wurden das Interesse an der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln, die allgemeinen Zuschlagschancen des Antragstellers sowie die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages. Eine Neuregelung erfährt auch das Zuschlagsverbot, welches dann entfällt, wenn der Auftraggeber sich auf die Bereichsausnahmen des § 100 II d) GWB beruft. Ebenfalls neu geregelt ist der § 118 II GWB, der nun wortgleich mit der Abwägungsklausel des § 115 II 1 GWB ausgestaltet wurde. Abschließend ist auch der Kreis der Antragsberechtigten, die beim Beschwerdegericht eine Vorabentscheidung über den Zuschlag beantragen können, parallel zu der neuen Rechtslage im Verfahren nach § 115 II GWB um denjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, erweitert worden.
[Angelika Krüger, Referentin der Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes GbR]
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschreibungsverzicht und Europäische Grundfreiheiten - Das Vergaberecht in der (Wirtschafts-)Krise

Autor
Kühling, Jürgen
Huerkamp, Florian
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
557-562
Titeldaten
  • Kühling, Jürgen; Huerkamp, Florian
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 6/2009
    S.557-562
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasser untersuchen, ob die Wertgrenzenregelungen für die freihändige und beschränkte Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Konjunkturpakets europäische Grundfreiheiten verletzen. Zunächst arbeiten sie heraus, dass gerade bei Bauaufträgen auch im Unterschwellenbereich eine Binnenmarktrelevanz gegeben ist. Durch die mangelnde Transparenz der freihändigen Vergabe und der beschränkten Ausschreibung komme ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, mithin eine Verletzung von europäische Grundfreiheiten (Art. 43, Art 49 EGV), in Betracht. Sodann untersuchen die Verfasser, ob das Merkmal der Dringlichkeit ein gemeinschaftrechtlich legitimes Ziel für die Rechtfertigung dieses Eingriffs seien kann. Dabei kritisieren sie, dass die Bundesregierung und auch die Europäische Kommission das Merkmal der Dringlichkeit nicht konkret betriebswirtschaftlich, sondern volkswirtschaftlich definieren. Die volkswirtschaftliche Dringlichkeit sei nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch kein zulässiger Rechtfertigungsgrund für einen Eingriff. Auch aus den Vergaberichtlinien ergebe sich kein entsprechender Wertungsansatz. Auch hier sei die Dringlichkeit an den konkreten Auftrag geknüpft. Daneben gehen sie der Frage nach er ob der Eingriff in die Grundfreiheiten überhaupt verhältnismäßig wäre. Dabei zeigen sie auf, dass schon die Geeignetheit der Maßnahmen (Bekämpfung der Wirtschaftskrise) nur sehr schwer zu begründen und zu belegen sei.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein